Der unter anderem durch die schlichten Zeilenbauten geprägte Charakter der Siedlung kann damit nicht im gebotenen Mass erhalten werden. Mit dem Ersatz der vollständig in das Bebauungskonzept integrierten beiden Häuserzeilen würde das Schutzobjekt empfindlich beeinträchtigt. Zumal die Anlage relativ kleinräumig und kompakt ist – in der Machbarkeitsstudie ist treffend von einer "klosterähnlichen Abgeschlossenheit" die Rede –, würden Ersatzbauten auf den Sichtachsen weit in die Siedlung hinein als Fremdkörper wirken und insbesondere das innere Siedlungsbild stören.