R1S.2019.05160 Seite 27 Ziff. 1.5 der Machbarkeitsstudie festgehalten, dass bewusst auf die Abgabe eines quantifizierten Raumprogramms verzichtet werde, weil das vertretbare Ausmass an Eingriffen ins Ensemble ebengerade Gegenstand der Machbarkeitsstudie sei; der behutsame Umgang mit der Identität und der Eigenart der Kolonie "Im Hegi" sei im Auge zu behalten. Daraus ergebe sich, so die Vorinstanz weiter, dass die Machbarkeitsstudie ergebnisoffen durchgeführt worden sei. Die Machbarkeitsstudie sollte aufzeigen, welche Eingriffe in die Siedlung "Im Hegi" möglich wären, ohne deren Denkmalwert zu schmälern.