Dies habe eine abschliessende denkmalpflegerische Würdigung der verschiedenen Varianten der Machbarkeitsstudie ermöglicht. In sachlich vertretbarer Weise sei die Denkmalpflegebehörde gestützt hierauf zum Schluss gekommen, dass der Denkmalwert der Siedlung auch bei Freigabe der beiden seitlichen Zeilenbauten entlang der Schweighofstrasse erhalten werden könne.