R1S.2019.05160 Seite 26 Nicht nachvollziehbar sei die Kritik an der denkmalpflegerischen Würdigung der Siedlung. Es handle sich um eine umfassende Würdigung durch eine denkmalpflegerische Fachperson, welche den Charakter eines Gutachtens habe. Sie bestätige die Schutzwürdigkeit des Objekts zweifelsfrei und enthalte einen provisorischen Schutzumfang, welcher vor dem zweiten Schritt der Machbarkeitsstudie erstellt worden sei.