Der Stadtrat sei folgerichtig zum Schluss gekommen, dass die Unterschutzstellung damit verhältnismässig sei, indem nicht mehr unter Schutz gestellt werde, als für die Wahrung des Denkmalwertes notwendig sei. Angemessen berücksichtigt worden sei auch das legitime öffentliche Interesse an der Ortsentwicklung. So sehe der Masterplan Genossenschaft Z. an den beiden Kreuzungspunkten Hegianwandweg und Frauentalweg mit der Schweighofstrasse je einen Begegnungsort vor. Diese sollen zu einer Aufwertung der Schweig-hofstrasse als Rückgrat des Friesenbergs beitragen. Zudem sollen die Gebäude entlang der Schweighofstrasse zum Strassenraum hin orientiert werden.