Zweitens sei das Interesse am Erhalt einer national bedeutenden Gartensiedlung mit bemerkenswerten Gestaltungselementen, die vom Einfluss der (gemässigten) Moderne zeugten, nicht ausreichend ermittelt worden. Dies sei umso bedeutender, als auch die "Würdigung" die Bedeutung der strengen Symmetrie der Siedlungsanlage und das äussere, einheitliche Erscheinungsbild als wesentliche Eigenschaften des Schutzobjekts betone. Gerade diese Eigenschaften würden aber durch die geplanten Abbrüche von zwei Häuserzeilen massgeblich beeinträchtigt.