R1S.2019.05160 Seite 24 7.1. Schliesslich beanstandet der Rekurrent eine mangelhafte Interessenabwägung. Erstens sei das Interesse an der Erhaltung des höchst schutzwürdigen Ortsbildes gemäss Vorgaben des ISOS und des Spezialinventars nur am Rande erwähnt worden und nicht weiter eingeflossen. Mit der höchstmöglichen Bewertung und dem höchstmöglichen Schutzgrad würden das ISOS und das Spezialinventar die nationale Bedeutung des Ortsbilds Grossalbis und der explizit erwähnten Siedlung "Im Hegi" anerkennen.