Entgegen der Auffassung des Rekurrenten basiert die Machbarkeitsstudie nicht auf einem falschen Sachverhalt, zumal sie von der Schutzwürdigkeit der Siedlung ausgeht und um einen Kompromiss zwischen den entgegenstehenden öffentlichen und privaten Interessen gerungen wurde. Es handelt sich um eine private Studie der Eigentümerschaft im Rahmen des kooperativen Verfahrens mit der Stadt, mit der noch nichts über den Schutzumfang entschieden wurde. Deren Erkenntnisse flossen in die Entscheidfindung der zuständigen Denkmalpflegebehörde ein, zusammen mit den weiteren Abklärungen.