R1S.2019.05160 Seite 23 se an einem weitgehenden Erhalt der Siedlung sei anerkannt worden und man habe sich auf ein kooperatives Verfahren geeinigt (s. act. 23.2, S. 7). Weiter wird festgehalten, dass es sich um eine bedeutende Zeugin des genossenschaftlichen Wohnungsbaus der Zwischenkriegszeit in der Stadt Zürich handle. Mit der Studie sollten die Möglichkeiten und Grenzen zwischen dem Erhalt der Siedlung in seiner spezifischen Eigenart einerseits und einer Teilerneuerung für die Bedürfnisse der Genossenschaft ausgelotet werden.