Dies trifft hier nicht zu. Die Bedeutung der Wohnsiedlung "Im Hegi" im nationalen Kontext ist nicht entscheidrelevant für die Frage, ob sich der Ersatz von zwei Gebäuden der Wohnsiedlung durch Neubauten mit dem Schutzzweck vereinbaren lässt. Ebenso wenig ergeben sich aus dem Umstand, R1S.2019.05160 Seite 22 dass es sich nach Auffassung des Rekurrenten um einen "hochkarätigen Zeugen" in einem "einzigartigen Gebiet" handelt, Fragen, die gutachterlich zu beantworten wären.