6.4.5. Das Amt für Städtebau hat sich als Fachstelle für Denkmalpflege eingehend mit der Schutzwürdigkeit der streitbetroffenen Siedlung befasst und die Erkenntnisse in einem als "Würdigung" betitelten Dokument (act. 23.4) festgehalten. Die "Würdigung" enthält namentlich Ausführungen zur Baugeschichte, zur städtebaulichen Situation, zum Erschliessungs- und Wegsystem, zu den Aussenräumen, zur Architektur und zu den städtebaulichen Typologien. Sie äussert sich zur baukünstlerischen Bedeutung und zum Werkkontext der Architekten. Schliesslich wird festgehalten, durch welche konstituierenden Elemente sich die Siedlung auszeichne und die beibehalten werden sollen: