Der Vergleich mit der Gründersiedlung Genossenschaft Z. (Siedlungen Pappelweg und Schweighofstrasse) geht fehl. Dieser attestierte das Bundesgericht im Entscheid BGr 1C_128/2019/1C_134/2019 vom 25. August 2020 eine "sehr hohe Schutzwürdigkeit" (E. 7.6.). Daraus lässt sich für die Schutzwürdigkeit der Siedlung "Im Hegi" nichts ableiten. Das Verwaltungsgericht erwog dazu im Zusammenhang mit der Unterschutzstellung der Gründersiedlung Genossenschaft Z. Folgendes: "Nicht hilfreich ist weiter das Bekunden des Beschwerdegegners, für die im selben Quartier gelegene Siedlung "Im Hegi" aus den Jahren 1929/30 eine Inventaraufnahme anzustreben.