Die streitbetroffene Siedlung werde von der Mitbeteiligten als eigenständige Genossenschaft betrieben. Entsprechend sei das soziale Leben innerhalb der Siedlung besonders intensiv. Mit kleineren alters- und behindertengerechten Wohnungen solle ermöglicht werden, dass ältere und behinderte Genossenschafter, die nicht mehr in ihren angestammten, mehrgeschossigen Wohnungen leben könnten, oder die wegen reduziertem Platzbedarf Platz für junge Familien frei machen wollten, in der Siedlung verbleiben könnten.