Die Ideen, die der Rekurrent für das Erstellen bzw. Beschaffen von behin- derten- und altersgerechten Wohnungen nenne, seien keine valablen Alternativen. Die Siedlung bestehe ausschliesslich aus Reihenhäusern, in denen die Wohneinheiten vom Erdgeschoss bis ins Dach gingen. Der Geschossgrundriss pro Wohneinheit sei klein, weshalb bei Einbau eines Lifts jeweils in eine einzelne Wohnung kein vernünftiger Grundriss mehr resultiere. In der Machbarkeitsstudie sei auch ein Umbau im Bestand ohne äusserliche Zufügungen geprüft, aber als nicht zweckmässig und unverhältnismässig teuer verworfen worden.