Selbst bei der markant höherwertigen Genossenschaft Z.-Gründersiedlung halte es das Bundesgericht für zulässig, dass nicht jedes Gebäude dieser Siedlung in seiner Substanz geschützt werde (BGr 1C_128/2019, 1C_134/2019, E. 10.4). Die Siedlung "Im Hegi" werde sehr weitgehend geschützt, insbesondere durch einen detaillierten Substanzschutz der allermeisten Gebäude und eingreifende Schutzanordnungen auch betreffend Umschwung. Die Schutz- und Schonungsinteressen gemäss ISOS seien dabei in hohem Masse berücksichtigt worden.