Durch die massvolle Zonierung (W2blll) sei zudem gesichert, dass sich die Baukörper auch hinsichtlich des Volumens in die bisherige Bebauungsstruktur einfügen würden. Schliesslich sehe der Schutzvertrag den Einbezug des Amtes für Städtebau und der Denkmalpflege in den Planungsprozess der Neubauten vor, um die adäquate Integration in den denkmalpflegerischen und städtebaulichen Kontext sicherzustellen. Die Aufnahme eines Ortsbildes ins ISOS belege einzig, dass das Ortsbild als ein schützenswertes Ortsbild von nationaler Bedeutung gelte. Hingegen könne daraus nicht darauf geschlossen werden, dass einzelne das Ortsbild