Die durch die Freigabe der beiden seitlichen Zeilenbauten ermöglichten Neubauten müssten bereits aufgrund des umfassenden Umgebungsschutzes im Wesentlichen den gleichen Fussabdruck belegen wie die bisherigen Bauten. Dadurch sei eine hangparallele Zeilenbebauung in Form des aufgelösten Blockrandes vorgegeben. Durch die massvolle Zonierung (W2blll) sei zudem gesichert, dass sich die Baukörper auch hinsichtlich des Volumens in die bisherige Bebauungsstruktur einfügen würden.