In formeller Hinsicht falle die "Würdigung" für ein derart wichtiges Schutzobjekt zu spärlich aus, sie nehme das ISOS nicht zur Kenntnis und gehe nicht auf das Spezialinventar für Siedlungen ein. Aus dem Spezialinventar gehe hervor, dass das Quartier Friesenberg als Siedlungsverbund einen wichtigen Zeugen der stadträumlichen und sozialgeschichtlichen Entwicklung Zürichs darstelle. Das Verwaltungsgericht habe hierzu im Fall der Gründungssiedlung Friesenberg festgestellt, dass dieses Spezialinventar und diese Aussage "als erste Empfehlung für eine detaillierte Schutzabklärung dienen" sollte (VB.2018.00103, E. 5.1).