Sodann seien die Schutzvorgaben des ISOS nicht berücksichtigt worden. Der angefochtene Beschluss erwähne zwar, dass die Wohnsiedlung "Im Hegi" im ISOS mit dem Erhaltungsziel A (Substanzerhaltung) eingestuft sei. Es fehle jedoch eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem ISOS-Eintrag, zumal die Bauten, welche zum Abbruch freigegeben würden, an der Schweighofstrasse liegen würden, welche im ISOS ausdrücklich erwähnt werde und demgemäss "das eigentliche Rückgrat des Friesenbergs" sei. Die Vorinstanz sei somit der Pflicht zur Berücksichtigung des ISOS nicht