Trotzdem habe die Vorinstanz die Inventarentlassung der Gründersiedlung Genossenschaft Z. angeordnet. Das Verwaltungsgericht Zürich habe jedoch die Inventarentlassung mit Entscheid wd.2018.00103 vom 17. Januar 2019 aufgehoben, wogegen die Vorinstanz Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt habe (Urteil BGr 1C_128/2019 und 1C_134/2019 vom 25. August 2020). Ein wichtiges Argument der Vorinstanz im Beschwerdeverfahren sei gewesen, dass die Stadt auf den Schutz der Gründersiedlung Genossenschaft Z. verzichten könne, weil ja die Siedlung "Im Hegi" erhalten werde.