Im Weiteren steht vorliegend kein projektbezogener Schutzentscheid zur Diskussion, weil kein bestimmter Eingriff in das Schutzobjekt denkmalpflegerisch beurteilt und die Schutzwürdigkeit der nicht betroffenen Teile offengelassen wird, sondern die Schutzmassnahmen für das gesamte Objekt umfassend festgelegt werden. Auch unter diesem Gesichtspunkt erweist sich ein konkretes Projekt für Ersatzneubauten als entbehrlich.