Situation Rechnung tragen würden. Unter diesen Umständen habe darauf verzichtet werden können, die Nichtunterschutzstellung an eine Bedingung zu knüpfen. 5.3. Die Mitbeteiligte bringt über die Stellungnahme der Vorinstanz hinaus vor, das Vorliegen eines detaillierten (Ersatz-)Bauprojekts sei nicht Voraussetzung für den Schutzentscheid.