Der Prozess der Machbarkeitsstudie habe ergeben, dass der Denkmalwert der Siedlung "Im Hegi" erhalten werden könne, auch wenn die beiden seitlichen Häuserzeilen entlang der Schweighofstrasse durch eingepasste Neubauten ersetzt würden. Unter diesen Voraussetzungen habe es sich als verhältnismässig erwiesen, den Entwicklungsabsichten der Genossenschaft S. Rechnung zu tragen. Aufgrund des vertraglich vereinbarten Schutzumfangs, insbesondere der Umgebung, der Bestimmung in § 238 Abs. 2 PBG und der Vereinbarung im Schutzvertrag (Ziff. 12) sowie den zonenrechtlichen Bestimmungen sei hinreichend gesichert, dass allfällige Ersatzneubauten dem Denkmalwert der Siedlung und der städtebaulichen