Die Projektierung von Ersatzneubauten werde frühestens ca. im Jahr 2025/26 an die Hand genommen. "Eine inhaltliche und formale Auseinandersetzung für ein Vorhaben, welches erst in ca. 10 Jahren zur Ausführung kommen soll – wenn überhaupt – macht deshalb wenig Sinn, weil Wünsche und Auffassungen in diesem Zeitraum ändern können". Die Vorinstanz treffe somit, so der Rekurrent weiter, einen Entscheid, dessen Realisierungszeitpunkt nicht gesichert sei. Ein entsprechendes Provokationsgesuch befinde sich nicht bei den Akten.