Die Realisierbarkeit von Ersatzneubauten sei in der Machbarkeitsstudie nachgewiesen worden. Der durch die schlichten Zeilenbauten, den zentralen Siedlungsplatz sowie den kleinteiligen, siedlungstypischen Grünraum geprägte Charakter der Siedlung könne auch mit Ersatzneubauten erhalten werden. Der mögliche Umfang der Ersatzneubauten lasse genügend Spielraum für die Umsetzung der Bedürfnisse der Genossenschaft S. (behindertengerechte Geschosswohnungen, Allgemeinräume, Parkierung in Tiefgarage, zentrale Wärmeerzeugung). Die Unterschutzstellung sei deshalb auch als verhältnismässig einzustufen.