4. Im angefochtenen Beschluss wird erwogen, die Siedlung "Im Hegi" solle als baulicher Zeitzeuge der Friesenberg-Bebauung grundsätzlich erhalten bleiben. Sie gelte im Sinne von § 203 PBG als kultur-, sozial- und wirtschaftsgeschichtlich bedeutender Zeuge des Wohn- und Siedlungsbaus, in dem sich auch relevante gesellschaftliche Entwicklungen und der soziale Wandel im 20. Jahrhundert manifestierten. Auf die Unterschutzstellung der zwei Gebäude an der Schweighofstrasse 32-44 und 70-80 werde verzichtet, damit sie durch Neubauten ersetzt werden könnten. Die Realisierbarkeit von Ersatzneubauten sei in der Machbarkeitsstudie nachgewiesen worden.