Verworfen worden sei eine Umsetzung der Bedürfnisse der Genossenschaft S. im Bestand. Diese habe sich aufgrund der über drei Geschosse verlaufenden Wohnungen als sehr schwierig herausgestellt. Insbesondere die Integration der Erschliessung der Wohneinheiten (Lifte im Inneren oder Liftanbauten im Äusseren) hätten tiefgreifende Anpassungen der Gebäude zur Folge, welche zudem mit überhöhten Kosten einhergehen würden, ohne dabei die Bedürfnisse der Genossenschaft vollständig zu erfüllen. Diese Variante hätte daher weder den Interessen der Denkmalpflege noch den privaten Interessen der Genossenschaft gedient.