Das Begleitgremium sei nach einem zweiten Überarbeitungsschritt zum Schluss gekommen, dass die von der Genossenschaft S. angestrebte Entwicklung unter Wahrung der Interessen des Denkmalschutzes möglich sei bei einer Variante, welche den Abbruch der zwei seitlichen Häuserzeilen entlang der Schweighofstrasse unter Erhalt des zentralen Zeilenbaus mit Tordurchgang vorsehe. Die von der Genossenschaft S. ursprünglich favorisierte Lösung mit Ersatzneubauten entlang der Arbentalstrasse sei verworfen worden. Wichtig sei dem Begleitgremium der Erhalt des mittleren Zeilenbaus entlang der Schweighofstrasse gewesen, um die Ensemblewirkung der gesamten Siedlung nicht zu beeinträchtigen.