R1S.2019.05160 Seite 5 konstituierenden Elemente, welche aus denkmalpflegerischen Gründen zur Wahrung des schutzwürdigen Charakters der Siedlung beibehalten werden sollen (vgl. S. 11 der Würdigung). Diese Würdigung sei in die weiteren Schritte der Machbarkeitsstudie und in die Beurteilung der Varianten durch das Begleitgremium eingeflossen.