Die Auswertung des ersten Planungsschrittes durch das Begleitgremium habe ergeben, dass die Vorschläge keine genügende Auseinandersetzung mit den konstituierenden Elementen der Siedlung aufzeigten und auch nicht hinreichend prüften, ob die Entwicklungsabsichten der Genossenschaft S. durch Anpassungen der bestehenden Bausubstanz möglich wären. Das Begleitgremium habe eine Auswahl derjenigen vom Planungsteam vorgeschlagenen Lösungsansätze getroffen, die weiterverfolgt werden sollten.