Die Parteien hätten sich auf ein kooperatives Verfahren geeinigt, um die Möglichkeiten zur Entwicklung der Siedlung unter Berücksichtigung der Anliegen des Denkmalschutzes zu prüfen. In den Jahren 2016/2017 sei eine Machbarkeitsstudie durchgeführt worden, um verschiedene Varianten zur Umsetzung der Entwicklungsabsichten der Genossenschaft S. aufzuzeigen, wobei explizit auch die Umsetzung im Bestand zu prüfen gewesen sei. Dabei sei bewusst auf die Abgabe eines quantifizierten Raumprogramms verzichtet worden, weil das vertretbare Ausmass an Eingriffen ins Ensemble (z.B. Ersatzneubauten) ebengerade Gegenstand der Machbarkeitsstudie gewesen sei.