Trotz der anerkannten Schutzwürdigkeit habe der Masterplan aufgrund einer entsprechenden Interessenabwägung empfohlen, auf eine Unterschutzstellung der Etappen 1 und 2 der Genossenschaft Z. zu verzichten, aber die Siedlung "Im Hegi" als Repräsentanten der Architektur im Spannungsfeld zwischen Tradition und Moderne ins Inventar aufzunehmen. Die gestützt auf den Masterplan erfolgte Nichtunterschutzstellung der Etappen 1 und 2 der Genossenschaft Z. sei auf Beschwerde des ZVH hin vom Verwaltungsgericht aufgehoben worden. Dieser Entscheid sei inzwischen durch das Bundesgericht bestätigt worden (BGr 1C_128/2019 und 1C_134/2019). Die Etappen 1 und 2 der Genossenschaft Z. würden daher