R1S.2019.05160 Seite 2 E. Mit Replik vom 28. Januar 2021 bzw. Duplik vom 17. und 22. Februar 2021 hielten privaten Parteien an ihren Anträgen fest. F. Am 18. März 2021 führte die 1. Abteilung des Baurekursgerichtes im Beisein der Parteien einen Augenschein auf dem Lokal durch. G. Auf die Vorbringen der Parteien und die anlässlich des Lokaltermins gemachten Feststellungen wird, soweit zur Entscheidbegründung erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen Bezug genommen. Es kommt in Betracht: