B. Gegen diesen Entscheid erhob der Zürcher Heimatschutz ZVH mit Eingabe vom 23. Dezember 2019 fristgerecht Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich und beantragte die Aufhebung des Entscheides unter Kos- ten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Vorinstanz und der Mitbeteiligten. Eventualiter sei die Angelegenheit zur weiteren Abklärung des Sachverhalts an die Vorinstanz zurückzuweisen, subeventualiter sei die Vorinstanz einzuladen, die Siedlung "Im Hegi" umfassend unter Schutz zu stellen.