{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2021-04-23", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-I-Nr--0066-2021_2021-04-23.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/entscheidauszug_aus_brge_i_nr._00066-2021_vom_23._april_2021.pdf", "Checksum": "369581de910e5d234d228fe9e9841137"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE I Nr. 0066/2021"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht 23.04.2021 BRGE I Nr. 0066/2021"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 23.04.2021 BRGE I Nr. 0066/2021"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 23.04.2021 BRGE I Nr. 0066/2021"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Natur- und Heimatschutz. Verbandsbeschwerde. Teilweise Unterschutzstellung einer genossenschaftlichen Wohnsiedlung in Zürich. | Der Stadtrat der Stadt Zürich stellte sieben der neun Reihenhauszeilen der Wohnsiedlung unter Schutz. Damit sollte der Wohnbaugenossenschaft eine gewisse bauliche Entwicklung ermöglicht werden, indem Ersatzbauten zugelassen werden. Das Baurekursgericht gelangte indes zum Schluss, dass es sich um ein in hohem Masse schutzwürdiges Ensemble handelt, dessen charakteristisches Erscheinungsbild mit Ersatzbauten verloren ginge. Die Entwicklungsbedürfnisse der Eigentümerin rechtfertigen diese Minderung des Schutzwertes nicht. 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Die Entwicklungsbedürfnisse der Eigentümerin rechtfertigen diese Minderung des Schutzwertes nicht. Das Baurekursgericht hiess die Verbandsbeschwerde des Zürcher Heimatschutzes ZVH gut und lud den Stadtrat ein, alle Gebäude der Siedlung unter Schutz zu stellen.\n\nAufgrund der Entwicklungsabsichten der Genossenschaft Z. und der in diesem Rahmen festgestellten denkmalpflegerischen Bedeutung der Siedlung\n\"Im Hegi\" habe die Mitbeteiligte im Jahr 2013 die Stadt um Klärung der\nEntwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich ihrer Siedlung bzw. der Frage nach\nderen Schutzwürdigkeit ersucht. Die Parteien hätten sich auf ein kooperatives Verfahren geeinigt, um die Möglichkeiten zur Entwicklung der Siedlung\nunter Berücksichtigung der Anliegen des Denkmalschutzes zu prüfen. In\nden Jahren 2016/2017 sei eine Machbarkeitsstudie durchgeführt worden,\num verschiedene Varianten zur Umsetzung der Entwicklungsabsichten der\nGenossenschaft S. aufzuzeigen, wobei explizit auch die Umsetzung im Bestand zu prüfen gewesen sei. Dabei sei bewusst auf die Abgabe eines\nquantifizierten Raumprogramms verzichtet worden, weil das vertretbare\nAusmass an Eingriffen ins Ensemble (z.B. Ersatzneubauten) ebengerade\nGegenstand der Machbarkeitsstudie gewesen sei. Es sei ein interdisziplinäres Begleitteam zusammengestellt worden aus Vertretern der Eigentümerschaft sowie aus Fachpersonen der Stadt Zürich (Denkmalpflege, Gartendenkmalpflege und Städtebau) und einem ausgewiesenen Experten zu\nFragen des Denkmalschutzes. Die Auswertung des ersten Planungsschrittes durch das Begleitgremium habe ergeben, dass die Vorschläge keine\ngenügende Auseinandersetzung mit den konstituierenden Elementen der\nSiedlung aufzeigten und auch nicht hinreichend prüften, ob die Entwicklungsabsichten der Genossenschaft S. durch Anpassungen der bestehenden Bausubstanz möglich wären. Das Begleitgremium habe eine Auswahl\nderjenigen vom Planungsteam vorgeschlagenen Lösungsansätze getroffen,\ndie weiterverfolgt werden sollten. Entgegen den von der Genossenschaft S.\nbevorzugten Varianten habe die Stadt auch eine Weiterverfolgung der Variante V4 gewünscht, welche Ersatzneubauten entlang der\nSchweighofstrasse vorsehe. Dabei sollte indes der Erhalt der mittleren Zeile geprüft werden. Zur Unterstützung dieses zweiten Schrittes der Machbarkeitsstudie habe eine Fachperson der städtischen Denkmalpflege die\nbereits im Jahr 2013 erstellte Kurzwürdigung zur Wohnsiedlung um eine eigentliche denkmalpflegerische Würdigung ergänzt. Aufgrund der ausführlichen Auseinandersetzung mit der Bedeutung der Siedlung im Kontext der\nSiedlungsgeschichte des Friesenbergquartiers gebe diese Würdigung Empfehlungen für die Machbarkeitsstudie ab. Sie bezeichne insbesondere die\n\nR1S.2019.05160 Seite 5\nkonstituierenden Elemente, welche aus denkmalpflegerischen Gründen zur\nWahrung des schutzwürdigen Charakters der Siedlung beibehalten werden\nsollen (vgl. S. 11 der Würdigung). Diese Würdigung sei in die weiteren\nSchritte der Machbarkeitsstudie und in die Beurteilung der Varianten durch\ndas Begleitgremium eingeflossen.\n\nDas Begleitgremium sei nach einem zweiten Überarbeitungsschritt zum\nSchluss gekommen, dass die von der Genossenschaft S. angestrebte Entwicklung unter Wahrung der Interessen des Denkmalschutzes möglich sei\nbei einer Variante, welche den Abbruch der zwei seitlichen Häuserzeilen\nentlang der Schweighofstrasse unter Erhalt des zentralen Zeilenbaus mit\nTordurchgang vorsehe. Die von der Genossenschaft S. ursprünglich favorisierte Lösung mit Ersatzneubauten entlang der Arbentalstrasse sei verworfen worden. Wichtig sei dem Begleitgremium der Erhalt des mittleren Zeilenbaus entlang der Schweighofstrasse gewesen, um die Ensemblewirkung\nder gesamten Siedlung nicht zu beeinträchtigen. Aus städtebaulicher Sicht\ngewürdigt worden sei der Umstand, dass diese Variante die mit dem Masterplan Genossenschaft Z. angestrebte Aufwertung des öffentlichen Strassenraums der Schweighofstrasse unterstützen würde. Zudem könnten die\nam meisten durch den Lärm der Schweighofstrasse belasteten Wohnungen\ndurch qualitativ hochstehenden Wohnraum ersetzt werden.\n\nVerworfen worden sei eine Umsetzung der Bedürfnisse der Genossenschaft S. im Bestand. Diese habe sich aufgrund der über drei Geschosse\nverlaufenden Wohnungen als sehr schwierig herausgestellt. Insbesondere\ndie Integration der Erschliessung der Wohneinheiten (Lifte im Inneren oder\nLiftanbauten im Äusseren) hätten tiefgreifende Anpassungen der Gebäude\nzur Folge, welche zudem mit überhöhten Kosten einhergehen würden, ohne dabei die Bedürfnisse der Genossenschaft vollständig zu erfüllen. Diese\nVariante hätte daher weder den Interessen der Denkmalpflege noch den\nprivaten Interessen der Genossenschaft gedient.\n\nIn der Folge habe sich die Mitbeteiligte zu einer einvernehmlichen Unterschutzstellung ihrer Siedlung bereit erklärt und mit der Stadt am 12. Juni\n2019 einen entsprechenden Schutzvertrag abgeschlossen, der vom Stadtrat mit dem vorliegend angefochtenen Beschluss genehmigt worden sei.\nDamit sei die Siedlung \"Im Hegi\" mitsamt der Umgebung unter Schutz ge-\n\n"}