{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2021-04-23", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-I-Nr--0066-2021_2021-04-23.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/entscheidauszug_aus_brge_i_nr._00066-2021_vom_23._april_2021.pdf", "Checksum": "369581de910e5d234d228fe9e9841137"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE I Nr. 0066/2021"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht 23.04.2021 BRGE I Nr. 0066/2021"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 23.04.2021 BRGE I Nr. 0066/2021"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 23.04.2021 BRGE I Nr. 0066/2021"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Natur- und Heimatschutz. Verbandsbeschwerde. Teilweise Unterschutzstellung einer genossenschaftlichen Wohnsiedlung in Zürich. | Der Stadtrat der Stadt Zürich stellte sieben der neun Reihenhauszeilen der Wohnsiedlung unter Schutz. Damit sollte der Wohnbaugenossenschaft eine gewisse bauliche Entwicklung ermöglicht werden, indem Ersatzbauten zugelassen werden. Das Baurekursgericht gelangte indes zum Schluss, dass es sich um ein in hohem Masse schutzwürdiges Ensemble handelt, dessen charakteristisches Erscheinungsbild mit Ersatzbauten verloren ginge. Die Entwicklungsbedürfnisse der Eigentümerin rechtfertigen diese Minderung des Schutzwertes nicht. 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Die Entwicklungsbedürfnisse der Eigentümerin rechtfertigen diese Minderung des Schutzwertes nicht. Das Baurekursgericht hiess die Verbandsbeschwerde des Zürcher Heimatschutzes ZVH gut und lud den Stadtrat ein, alle Gebäude der Siedlung unter Schutz zu stellen.\n\nR1S.2019.05160 Seite 3\nIm Jahr 2012 hätten die Stadt und die Genossenschaft Z. mit der Erarbeitung eines gemeinsamen Masterplans für die Entwicklung des Friesenbergquartiers begonnen. Dies mit dem Ziel, der Genossenschaft Z. als\ngrösste Eigentümerin von genossenschaftlichen Siedlungen im Friesenbergquartier einen verlässlichen Rahmen für die künftige Entwicklung aufzuzeigen, welcher von der Stadt mitgetragen würde. Die Siedlungen im\nFriesenbergquartier seien bis dahin nicht inventarisiert gewesen. Im Jahr\n2006 sei deshalb eine als \"Spezialinventar\" bezeichnete Bestandesaufnahme zum Siedlungsverbund der Genossenschaft Z., bzw. zu den einzelnen 23 Bauetappen erarbeitet worden, um eine Grundlage für einen Ausgleich möglicher Interessenkonflikte zu schaffen. Darin aufgeführt sei auch\ndie sowohl stadträumlich als auch entstehungsgeschichtlich eng mit dem\nSiedlungsverbund der Genossenschaft Z. verbundene Wohnkolonie \"Im\nHegi\". Diese Bestandesaufnahme beruhe auf einer äusseren Begehung\nund stelle eine erste Empfehlung seitens der Mitarbeitenden der Denkmalpflege dar, welche als allgemeine Ziel- und Prioritätenangabe für weitere\nSchutzabklärungen dienen solle. Die Siedlung \"Im Hegi\" sei als denkmalpflegerisch wertvoll eingestuft worden. Im Rahmen des Masterplanprozesses sei eine Denkmalpflegestrategie entwickelt worden mit dem Ziel, unter\nden verschiedenen Bauetappen eine Auswahl zu treffen, mit denen die unterschiedlichen Bauepochen des Siedlungsverbundes mit ihrer spezifischen\nFormensprache und Gartengestaltung exemplarisch als \"Zeitschichten\" der\nFriesenberg-Bebauung erhalten werde könnten. Dazu seien diejenigen\nBauetappen mitsamt ihrer Umgebung für eine Inventaraufnahme vorgeschlagen worden, die die jeweilige Epoche am überzeugendsten vertreten.\nFür die Zwischenkriegszeit hätten die Etappen 1 und 2 der Genossenschaft\nZ. Siedlungen zusammen mit dem etwas später errichteten Genossenschaftshaus sowie die Wohnkolonie \"Im Hegi\" im Vordergrund gestanden.\nTrotz der anerkannten Schutzwürdigkeit habe der Masterplan aufgrund einer entsprechenden Interessenabwägung empfohlen, auf eine Unterschutzstellung der Etappen 1 und 2 der Genossenschaft Z. zu verzichten,\naber die Siedlung \"Im Hegi\" als Repräsentanten der Architektur im Spannungsfeld zwischen Tradition und Moderne ins Inventar aufzunehmen. Die\ngestützt auf den Masterplan erfolgte Nichtunterschutzstellung der Etappen\n1 und 2 der Genossenschaft Z. sei auf Beschwerde des ZVH hin vom Verwaltungsgericht aufgehoben worden. Dieser Entscheid sei inzwischen\ndurch das Bundesgericht bestätigt worden (BGr 1C_128/2019 und\n1C_134/2019). Die Etappen 1 und 2 der Genossenschaft Z. würden daher\n\nR1S.2019.05160 Seite 4\nunter Schutz zu stellen sein, wobei der Schutzumfang noch zu bestimmen\nsei.\n\n"}