Die Anzahl Toiletten sei anhand der Zahl gleichzeitig anwesender Personen sowie anhand der Nutzungsintensität zu bemessen. Eine Toiletteneinheit sei beispielsweise notwendig für 35 - 75 Personen bei intensiver Nutzung (Discothek) oder bei 35 - 75 Sitzplätzen eines Theaters oder Kinos. Bei Umbauten oder Umnutzungen könnten bei erschwerten baulichen Bedingungen Erleichterungen gewährt werden, wenn unverhältnismässige Aufwendungen entstehen würden.