Muss eine bestehende Toilette um einen lüftbaren Vorraum erweitert werden, ist dies naturgemäss mit einem gewissen Aufwand und Kosten verbunden. Aufgrund der Vorbringen der Rekurrentin und der sich bei den Akten befindlichen Plänen ist nicht ersichtlich und wird nicht substantiiert begründet, weshalb die Erstellung eines lüftbaren Vorraums vorliegend unverhältnismässige Aufwendungen nach sich ziehen soll.