Diesen Anforderungen genügt die bestehende Toilette im Erdgeschoss nicht, da sie über keinen lüftbaren Vorraum verfügt. Auf einen solchen kann nur verzichtet werden, wenn die Toilette von einem Treppenhaus oder einem Gang aus zugänglich ist (vgl. Wegleitung des SECO zu Art. 32 ArGV3, 332-2). Dies ist vorliegend nicht der Fall, da die Toilette direkt in den als Verkaufsraum bezeichneten Raum öffnet, der aufgrund der Umnutzung neu als Arbeitsbereich gilt. Muss eine bestehende Toilette um einen lüftbaren Vorraum erweitert werden, ist dies naturgemäss mit einem gewissen Aufwand und Kosten verbunden.