Zudem würden vor Ort im Rahmen von Kursen und Degustationen Getränke und allenfalls Snacks wie z.B. Käse angeboten, was die Notwendigkeit einer Toilette impliziere. Die Verpflichtung zur Bereitstellung einer separaten Toilette für Kundschaft bzw. für die Besucher oder Kursteilnehmer ergebe sich daraus, dass die Toilette für das Personal diesem ausschliesslich zur Verfügung stehen sollte. Die Notwendigkeit eines lüftbaren Vorraums ergebe sich aus arbeitsrechtlichen, nicht aus lebensmittelhygienischen Gründen. - 2-