Nicht nachvollziehbar sei auch, weshalb die bestehende Toilettenanlage im Erdgeschoss um einen lüftbaren Vorraum zu erweitern sei. Die Ausgestaltung sanitärer Einrichtungen in Lebensmittelbetrieben sei in der Hygieneverordnung geregelt, deren Ziel es sei, die beim Umgang mit Lebensmitteln notwendige Hygiene zu gewährleisten. Im Ladenlokal werde Wein in verschlossenen Flaschen verkauft, weshalb der Inhalt (und somit das Lebensmittel) vollständig vor Ausseneinflüssen geschützt sei. Die Lebensmittelhygiene sei daher im gesamten Lokal auch ohne einen lüftbaren Vorraum zur Toilettenanlage jederzeit gewährleistet.