BRGE I Nr. 0065/2019 vom 10. Mai 2019 in BEZ 2019 Nr. 26 Mit dem angefochtenen Beschluss wurde der Bauherrin die nachträgliche Baubewilligung für einen Ladenumbau erteilt, unter der Auflage, für Besucher/innen bzw. Kundschaft eine Toilette mit lüftbarem Vorraum zu erstellen oder nachzuweisen und die bereits bestehende Toilettenanlage im Erdgeschoss mit einem lüftbaren Vorraum auszustatten. Aus den Erwägungen: