R1S.2016.05125 Seite 25 se zudem über denjenigen eines Neubaus liegen würden (vgl. Anhang zu act. 5.15, act. 13.5). Nicht ausser Acht gelassen werden darf schliesslich das mit einem Neubauvorhaben verbundene erhebliche Verdichtungspotential, mit welchem nicht nur die bestehenden Ausnützungsreserven mobilisiert, sondern auch die Bewohnerzahl nahezu verdoppelt werden könnte. Die haushälterische Bodennutzung und die Siedlungsentwicklung nach innen (Art. 1 Abs. 2 lit. abis RPG) sind zentrale Gebote der Raumplanung und von hohem öffentlichen Interesse.