Die erhebliche Lärm- und Schadstoffbelastung entlang der stark befahrenen Seebahnstrasse wird zwar auch im Falle eines Ersatzneubaus bestehen bleiben, mit einem Neubau kann jedoch weitaus gezielter und effizienter auf die Belastungen reagiert werden, als mit einer Sanierung der bestehenden Siedlung. Notwendig wären tiefgreifende strukturelle Sanierungsmassnahmen – wie beispielsweise die Umkehr der Wohnungsgrundrisse –, was wiederum in wirtschaftlicher Hinsicht unverhältnismässig wäre. Wie vorstehend dargelegt, ist die Schutzwürdigkeit der Siedlung Kanzleistrasse und damit das denkmalpflegerische Interesse an der Erhaltung des Schutzobjekts lediglich als mittel einzustufen.