Das ISOS beurteilt Ortsbilder in ihrer Gesamtheit und nicht aufgrund der Qualität einzelner Bauten. Andernfalls hätte der Umstand, dass ein Quartier der Substanzerhaltungszone (Erhaltungsziel A) zugeschieden ist, zur Folge, dass sämtliche dort gelegenen Bauten in ihrer Substanz erhalten respektive flächendeckend unter Schutz gestellt werden müssten. Dies kann nicht Sinn und Zweck des Denkmalschutzes sein. Im Rahmen einer künftigen (projektbezogenen) Nutzungsplanung werden die Schutzanliegen des ISOS jedoch angemessen zu berücksichtigen sein.