Während sich das Amt für Städtebau und die Stadtentwicklung Zürich grundsätzlich für einen Erhalt bzw. Teilerhalt der Siedlung Kanzleistrasse mit Ersatz der Häuserzeilen entlang der Seebahnstrasse aussprachen, favorisierten die beigezogenen Experten einen Ersatzneubau der Siedlung Kanzleistrasse (unter gleichzeitigem Erhalt der Siedlung Seebahn). Sämtliche Beteiligte erachteten jedoch siebengeschossige Neubauten entlang der Seebahnstrasse in städtebaulicher Hinsicht als möglich (vgl. act. 5.6 S. 9