Die Vorinstanz setzte sich jedoch nicht nur mit einem vollständigen Abbruch respektive Neubau der Siedlung Kanzleistrasse auseinander, sondern liess auch alternative Varianten wie den vollumfänglichen Erhalt bzw. Teilerhalt/Teilabbruch im Rahmen der Machbarkeitsstudie 2011 vertieft prüfen. Während sich das Amt für Städtebau und die Stadtentwicklung Zürich grundsätzlich für einen Erhalt bzw. Teilerhalt der Siedlung Kanzleistrasse mit Ersatz der Häuserzeilen entlang der Seebahnstrasse aussprachen, favorisierten die beigezogenen Experten einen Ersatzneubau der Siedlung Kanzleistrasse (unter gleichzeitigem Erhalt der Siedlung Seebahn).