8.1. Neben den erwähnten Fachgutachten dienten der Vorinstanz einerseits das Leitbild "Quartier Seebahn-/Hohlstrasse" vom 6. Oktober 2010 (act. 5.151) und andererseits die vom Amt für Städtebau durchgeführte Machbarkeitsstudie "Seebahn" aus dem Jahr 2011 (act. 5.13) als wesentliche Entscheidungsgrundlagen. Der Betrachtungsperimeter des Leitbilds umfasste neben der Siedlung Kanzleistrasse auch die Siedlung Seebahn der BEP sowie die Siedlung der GBMZ an der Ernastrasse/Hohlstrasse/Stüdeliweg/Zypressenstrasse.