hiervon ist neben der Siedlung Kanzleistrasse auch die Siedlung Ottostrasse (1927) im kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte verzeichnet, die gesamtsanierte Siedlung Sihlfeld I/II (1928 - 1929) steht seit 2012 sogar unter Denkmalschutz. Der Grad der Schutzwürdigkeit eines Objekts hängt immer auch entscheidend davon ab, ob noch andere vergleichbare Objekte derselben Bau- und Stilepoche existieren. Dies ist mit Blick auf die streitbetroffene Siedlung Kanzleistrasse der Fall. Auch von der angeblich hochgradigen Schutzwürdigkeit des Dreier-Ensembles "Erismannhof, Seebahn, Kanzleistrasse" ist im Gutachten nirgends die Rede.