R1S.2016.05125 Seite 20 Abschliessend kommt das Gutachten zum Schluss, dass die Wohnkolonie Kanzleistrasse sowohl städtebaulich als auch baukünstlerisch von grosser Bedeutung ist und sich als Schutzobjekt im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c PBG qualifizieren lässt. Zusammen mit den fast gleichzeitig erbauten Siedlungen Seebahn und Erismannhof bildet sie ein städtebauliches Ensemble, welches sich dem tiefer liegenden Bahntrassee anpasst. Aufgrund ihrer städtebaulichen, topographischen und erschliessungstechnischen